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News zum Coronavirus

Wer gilt als vollständig geimpft?

Die Anforderungen an die vollständige Impfung wurden Mitte Januar geändert. Was bedeutet das für Sie und Ihre Mitarbeiter?

Mitte Januar wurden mit Zustimmung der Bundesländer die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und die Coronavirus-Einreiseverordnung geändert. Danach legt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Anzahl der erforderlichen Einzel-Impfungen fest, mit denen man als vollständig geimpft gilt. 

Das hat Auswirkungen auf den Status der Mitarbeiter bei 3G am Arbeitsplatz, beim Benutzen des öffentlichen Nah-, Regional- und Fernverkehrs sowie auf den Status von Gästen in der Gastronomie. 

Vollständig geimpft nur mit zwei Impfungen 

Seit dem 15. Januar werden immer mindestens zwei Einzel-Impfungen benötigt, um als vollständig geimpft zu gelten. Das gilt auch für Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden. Diese galten bisher bereits nach einer Impfdosis als vollständig geimpft und nach einer weiteren Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (zum Beispiel Biontech oder Moderna) als geboostert. Mit Janssen Geimpfte müssen sich jetzt also noch einmal impfen lassen. Wie bisher auch gilt dabei nach der zweiten Impfung eine Wartezeit von 14 Tagen, bevor man als vollständig geimpft anerkannt wird.  

Für 3G am Arbeitsplatz bedeuten die Änderungen, dass einige Mitarbeiter nun wieder täglich einen negativen Testnachweis mitbringen müssen oder sich vor Ort testen lassen müssen, weil sie nicht mehr als vollständig geimpft gelten. Die Zutrittskontrolle im Bäckerei-Café wird durch die Änderung tatsächlich einfacher: Mit zwei Impfungen ist der Gast vollständig geimpft, mit drei Impfungen ist er geboostert – nun müssen Sie nicht mehr prüfen, welcher Impfstoff verwendet wurde. 

ZV-Tipp: Impfstatus der Mitarbeiter noch einmal abfragen 

Arbeitgeber, die im November nur abgefragt haben, ob die Mitarbeiter geimpft sind, müssen jetzt noch einmal alle Mitarbeiter überprüfen, mit welchem Impfstoff sie geimpft wurden, und ob sie auch weiterhin als vollständig geimpft gelten. Wir empfehlen, bei dieser Gelegenheit zusätzlich das Datum der letzten Impfung sowie der Booster-Impfung zu notieren.